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Unser Pfarrgemeinderat

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PFARRGEMEINDERATSORDNUNG
FÜR DIE ERZDIÖZESE WIEN (PGO)

„Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe, und
bemüht euch, die Einheit des Geistes zu wahren durch den Frieden, der
euch zusammenhält. E i n Leib und e i n Geist, wie euch durch eure
Berufung auch e i n e gemeinsame Hoffnung gegeben ist; e i n Herr, e i n
Glaube, e i n e Taufe, e i n Gott und Vater aller, der über allem und durch
alles und in allem ist.“ (Eph 4,2-6)

 

Die Aufgaben (auszugsweise)

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen
Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags
der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen,
die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereich beratend
oder beschließend mitzuwirken.

Als Pastoralrat hat der Pfarrgemeinderat den Pfarrer zu beraten
und zu unterstützen. Dies gilt besonders in den Bereichen, in
denen der Pfarrer als der vom Bischof bestellte Seelsorger und
Leiter der Gemeinde besondere Verantwortung trägt:

Die Mitglieder

a) Der Pfarrer, die übrigen hauptberuflich in der
Pfarrseelsorge tätigen Priester, Diakone,
Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, die
Priester und Diakone, die vom Bischof für diese Pfarre mit
besonderen seelsorglichen Aufgaben betraut sind.

b) Gewählte Mitglieder: Je nach Größe der Pfarrgemeinde beträgt deren Anzahl
zwischen 4 und 18 Personen, die in direkter und geheimer
Wahl gemäß der Wahlordnung gewählt werden.

c) Entsandte Mitglieder: div. Einrichtungen haben die
Möglichkeit, einen Vertreter oder eine Vertreterin in den
Pfarrgemeinderat zu entsenden: ReligionslehrerInnen, Ordensgemeinschaften,
die im Pfarrgebiet eine Niederlassung haben; ständige Einrichtungen der
diözesanen Caritas (Heime); Pfarrkindergarten.

d) Bestellte Mitglieder: Nach Anhörung der unter 1. und 2. angeführten Mitglieder
kann der Pfarrer weitere Mitglieder bestellen. Dabei soll nach Möglichkeit die Qualifikation für anstehende Aufgaben Priorität haben.
Nach Möglichkeit sollen alle Altersgruppen vertreten sein.

Pfarrgemeinderäte und Bereichsreferenten PGR 2017 – 2022

Pfarrgemeinderäte und Bereichsreferenten PGR 2022 – 2027

HH Majca Franz Can.Reg., Mag. ,Pfarrer und Dechant: Vorsitzender.
Verkündigung, Ausgetretene

Am 20.März 2022 wurden auch in unserer Pfarre Langenzersdorf – St. Katharina die Mitglieder des Pfarrgemeinderates 2022 – 2027 gewählt. Aus diesen und eventuellen kooptierten Mitgliedern wird dann auch der Verwaltungsrat gebildet. Weiters gibt es Mitglieder „von Amts wegen“ = Personen mit geistlichen Berufen, Pastoral-assistentinnen, Religionslehrerinnen. „Obmann“ des PGR ist der Pfarrherr, die Stellvertretung kommt bei uns aus dem Laienstand.

Lechner Christoph * Schulz Daniel *Schulz Katharina * Rainer Bernhard *
Schmied Madeleine * Gsandtner Christine * Frank Roland *
Müller Hans-Thomas *Benke Georg ***

HH Thaddäus Can.Reg., Kaplan (ab 01.11.17)

Angelika Schmied (von Amts wegen)-Religionslehrerin


 

                             

(ueh)


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