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 PFARRGEMEINDERATSORDNUNG 
 FÜR DIE ERZDIÖZESE WIEN (PGO) 
  
 „Seid demütig, friedfertig und
 geduldig, ertragt einander in Liebe, und 
 bemüht euch, die Einheit des Geistes zu wahren durch den Frieden, der 
 euch zusammenhält. E i n Leib und e i n Geist, wie euch durch eure 
 Berufung auch e i n e gemeinsame Hoffnung gegeben ist; e i n Herr, e i
 n 
 Glaube, e i n e Taufe, e i n Gott und Vater aller, der über allem und
 durch 
 alles und in allem ist.“ (Eph 4,2-6) 
   
                       Die Aufgaben (auszugsweise) 
 Der Pfarrgemeinderat dient dem
 Aufbau einer lebendigen 
 Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags 
 der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, 
 die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereich beratend 
 oder beschließend mitzuwirken. 
 Als Pastoralrat hat der
 Pfarrgemeinderat den Pfarrer zu beraten 
 und zu unterstützen. Dies gilt besonders in den Bereichen, in 
 denen der Pfarrer als der vom Bischof bestellte Seelsorger und 
 Leiter der Gemeinde besondere Verantwortung trägt: 
                       Die Mitglieder 
a) Der Pfarrer, die übrigen hauptberuflich in der  Pfarrseelsorge tätigen Priester, Diakone,  Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, die  Priester und Diakone, die vom Bischof für diese Pfarre mit  besonderen seelsorglichen Aufgaben betraut sind. 
b) Gewählte Mitglieder: Je nach Größe der Pfarrgemeinde beträgt deren Anzahl  zwischen 4 und 18 Personen, die in direkter und geheimer  Wahl gemäß der Wahlordnung gewählt werden. 
c) Entsandte Mitglieder: div. Einrichtungen haben die  Möglichkeit, einen Vertreter oder eine Vertreterin in den  Pfarrgemeinderat zu entsenden: ReligionslehrerInnen, Ordensgemeinschaften,  die im Pfarrgebiet eine Niederlassung haben; ständige Einrichtungen der  diözesanen Caritas (Heime); Pfarrkindergarten. 
d) Bestellte Mitglieder: Nach Anhörung der unter 1. und 2. angeführten Mitglieder  kann der Pfarrer weitere Mitglieder bestellen. Dabei soll nach Möglichkeit die Qualifikation für anstehende Aufgaben Priorität haben.  Nach Möglichkeit sollen alle Altersgruppen vertreten sein. 
                       Pfarrgemeinderäte und Bereichsreferenten PGR 2017 – 2022Pfarrgemeinderäte und Bereichsreferenten PGR 2022 – 2027 
HH Majca Franz Can.Reg., Mag. ,Pfarrer und Dechant: Vorsitzender. Verkündigung, Ausgetretene 
Am 20.März 2022 wurden auch in unserer Pfarre Langenzersdorf – St. Katharina die Mitglieder des Pfarrgemeinderates 2022 – 2027 gewählt. Aus diesen und eventuellen kooptierten Mitgliedern wird dann auch der Verwaltungsrat gebildet. Weiters gibt es Mitglieder „von Amts wegen“ = Personen mit geistlichen Berufen, Pastoral-assistentinnen, Religionslehrerinnen. „Obmann“ des PGR ist der Pfarrherr, die Stellvertretung kommt bei uns aus dem Laienstand. 
Vorsitzender des PGR ist der HH Pfarrer Franz Majca. 
Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Christine Gsandtner. 
Die gewählten PGR Mitglieder seit 2022 sind folgende Personen: 
Lechner Christoph * Schulz Daniel *Schulz Katharina * Rainer Bernhard * Schmied Madeleine * Gsandtner Christine * Frank Roland * Müller Hans-Thomas *Benke Georg *** 
HH Raphael  Malecki Can.Reg., Kaplan (ab 2022) 
Angelika Schmied (von Amts wegen)-Religionslehrerin 
    
                              
          (ueh) 
 
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